Fragen (FAQ)
Stellenangebote
Wir bieten zum 01.08.2021 einen
Ausbildungsplatz zum/zur Orthopädieschuhmacher/in (m/w/d)
Ihr Profil:
– Sie verfügen mindestens über die Fachoberschulreife
– Sie sind handwerklich begabt und bringen Lernbereitschaft mit
– Interesse am Beruf und Teamfähigkeit sind für Sie selbstverständlich
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Nuyken Orthopädie und Schuhtechnik
André Nuyken
Bahnstr. 31b
46535 Dinslaken
Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per Mail an info@nuyken.de senden.
Parken
Öffentliche Parkplätze (Parkautomat)
Kurzzeitparkerticket: 15 Minuten frei (erst gelbe, dann grüne Taste drücken).
Gebührenpflicht in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Höchstparkdauer: 4 Stunden
Parkgebühren: 30 Minuten: 0,70 €, 4 Stunden: 5,80 €
Kundenparkplätze im Hof (gebührenfrei)
Sie erreichen unsere Kundenparkplätze über die Hofeinfahrt in der Roonstraße (Einbahnstraße).
Fahren Sie bitte auf der linken Seite nah an die rote Bediensäule heran (nicht aussteigen) – die Schranke öffnet auf Knopfdruck.
Unsere Kundenparkplätze sind gekennzeichnet und stehen Ihnen für die Dauer Ihres Einkaufs zur Verfügung.
Für das Verlassen des Parkplatzes benötigen Sie eine Parkmünze, die Sie als Kunde in unserem Geschäft kostenlos erhalten. Fahren Sie bitte auch hier auf der linken Seite nah an die rote Säule heran und steigen Sie nicht aus.
Parkhaus Neutor-Galerie:
1 Euro / 50 Min.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Lage
Sie finden uns in Dinslaken auf der Bahnstraße direkt zwischen Bahnhof (200m) und Neutor-Galerie (300m)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: | 08.30 – 13.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr |
Samstag: | 09.00 – 13.00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit
Unser Geschäft ist zu bestimmten Zeiten sehr stark frequentiert, so dass unsere Mitarbeiter ankommende Anrufe nicht immer entgegennehmen können. Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder kontaktieren Sie uns per Email. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zuzahlung, Mehrkosten und Eigenanteil
Gesetzliche Zuzahlung:
– seit 2004 für alle Hilfsmittel
– 10% des Kassenpreises (mindestens 5,00 Euro / höchstens 10,00 Euro)
– wird auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet
– nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Versicherte
– nicht bei Schwangerschaftsbeschwerden z.B. Schwangerschaftsvarikosis, Bänderschwäche oder Spreizfuß bei Schwangerschaft
– eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung gilt nicht für Aufzahlungen und Eigenanteile
Mehrkosten:
– seit 2005 zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung für hochwertige Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe u.s.w.
– Differenz zwischen der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse und den Kosten des Hilfsmittels
Eigenanteil:
– seit 1989 (zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung und Aufzahlung)
– bezieht sich auf den enthaltenen Bekleidungsanteil eines Hilfsmittels (z.B. orthopädische Schuhe)
Orthopädische Schuhe für Erwachsene:
Straßenschuhe: 76,00 € / Hausschuhe 40,00 € / Sportschuhe 30,00 € / Badeschuhe 14,00 € / Interimsschuhe 0,– €
Stabilisationsschuhe und Schuhe über Beinorthese für Erwachsene: 76,00 €
Orthopädische Schuhe für Kinder:
Straßenschuhe 45,00 € / Hausschuhe 20,00 € / Sportschuhe 20,00 € / Badeschuhe 14,00 € / Interimsschuhe 0,– €
Stabilisationsschuhe, Korrektursicherungsschuhe und Schuhe über Beinorthese für Kinder: 45,00 €
Verbandschuhe 0,– € / Fußteilentlastungsschuh 0,– €
Da es sich bei Verbandschuhen, Entlastungsorthesen und Interimsschuhen nicht um Kleidungsstücke handelt, ist bei diesen Versorgungen kein Eigenanteil, jedoch die gesetzliche Zuzahlung und ggf. Mehrkosten zu zahlen.